Keine Testpflicht mehr beim Freibadbesuch in Harsewinkel

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Mit Erreichen der Inzidenzstufe 1 steht dem spontanen Freibad-Besuch ab sofort fast nichts mehr im Wege: „Die Testpflicht entfällt – eine Registrierung ist allerdings weiterhin erforderlich“, so Esther Beckmann-Jahrsen, als Fachgruppenleiterin bei der Stadtverwaltung unter anderem für den Bäderbetrieb zuständig. Bereits zum Ende der vergangenen Woche – nachdem die Inzidenz im Kreis Gütersloh an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei unter 50 lag – wurde ein Teil der bis da-hin geltenden pandemiebedingten Regelungen für die Badegäste gelockert: Sprungturm, Rutsche, Kletterwand und Starblöcke sind seitdem wieder freigegeben. Und auch im neu gestalteten Kleinkinderbereich darf wieder gespielt und geplanscht werden. Mit Erreichen der Inzidenzstufe 1 geht es jetzt nochmals einen weiteren Schritt in Richung Normalität. „Wer bis Dienstag ins Freibad wollte, musste entweder ein negatives Testergebnis oder einen PCR-Antikörpertest vorlegen oder per Impfpass nachweisen, dass die zweite Impfung vierzehn Tage zurückliegt“, so Beckmann-Jahrsen. All das entfällt ab sofort. Allerdings weist Beckmann-Jahrsen auch darauf hin, dass eine Reihe von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften weiterhin zu beachten sind. So können Umkleiden und Duschen zwar wieder benutzt werden, allerdings gilt hier eine Personen-Begrenzung. Auch die Liegewiesen sind freigegeben, dabei sind Mindestabstand und Hygienevorschriften zu beachten. Die Besuchergrenze liegt aktuell bei 500 Personen. Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen des Bades besteht außerdem weiterhin Maskenplicht (FFP2 oder medizinische Maske).