Gütersloh. Schule, Familie und Freunde unter einen Hut zu bringen kann für Kinder und Jugendliche herausfordernd sein. Damit das Aufwachsen gelingt, hat die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh den Kinder- und Jugendförderplan bis zum Jahr 2026 fortgeschrieben und Handlungsfelder samt Empfehlungen sowie Förderbestimmungen festgelegt. Pädagogische Fachkräfte, Träger der freien Jugendhilfe, Politik und Verwaltung sowie Kinder und Jugendliche haben den Förderplan gemeinsam entwickelt. Im März dieses Jahres wurde dieser vom Kreistag beschlossen.
Im Förderplan sind fünf Handlungsfelder festgelegt, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, zu selbstbewussten Menschen heranzuwachsen. Kompetenzen wie Empathie, Kompromissfähigkeit oder auch Beharrlichkeit sollen in der Kinder- und Jugendarbeit erlangt werden. Charakteristisch für die Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit sind die zahlreichen Vereine und Gruppierungen vor Ort. Von offenen Treffs über Bildungsmaßnahmen bis hin zu Ausflügen ist das Spektrum breit gefächert. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kann und soll der Großteil der Aktivitäten und geltenden Regeln in den Jugendhäusern von den Besucherinnen und Besuchern mitbestimmt werden. Dadurch erfahren Kinder und Jugendliche Selbstbestimmung und gesellschaftliche Mitverantwortung. In der Aufsuchenden Jugendarbeit wird der direkte Kontakt zu jungen Menschen an ihren Treffpunkten im öffentlichen Raum gesucht. Dabei helfen die Fachkräfte auch bei Problemsituationen, indem sie Beratungsangebote aufzeigen. In der Jugendsozialarbeit liegt der Schwerpunkt auf der Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration. Das Ziel des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, das Selbstbewusstsein, die Selbstverantwortung und Kritikfähigkeit junger Menschen zu unterstützen. Kinder und Jugendliche sollen gleichzeitig Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen sowie Rückschläge verkraften können.
Für die kommenden Jahre sind Handlungsempfehlungen festgehalten, damit die Ziele erfolgreich umgesetzt werden können. Dazu zählt beispielsweise die personelle Verstärkung in den Jugendhäusern, die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Kommunen und Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte.
Im Kinder- und Jugendförderplan sind darüber hinaus die Förderbestimmungen gelistet. Wer Zuschüsse erhält und wie dies beantragt werden kann, ist dort festgelegt. Gefördert werden zum Beispiel Erholungsfreizeiten, Kinder- und Jugendveranstaltungen und das Ehrenamt.
Den Kinder- und Jugendplan können Interessierte auf der Seite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/kinder-jugendfoerderplan abrufen.
Das Team des Fachdienstes Jugendpflege des Kreises (v.l.): Michael Trödel, Torsten Grüter, Katharina Gimbel und Wencke Meiertoberens. Foto: Kreis Gütersloh