Äpfel, Birnen und Pflaumen in Herzebrock-Clarholz – Obst von gemeindeeigenen Bäumen an den Straßen darf gepflückt werden

Die Erntezeit für Äpfel hat begonnen. Wie üblich dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Herzebrock-Clarholz sich auch in diesem Jahr wieder an den gemeindeeigenen Bäumen links und rechts der Straßen bedienen. Das sind zum Beispiel die Holzhofstraße und der Feldbusch in Clarholz, das Ründerholz und die Brocker Straße in Herzebrock sowie der Bischofskamp in Möhler.

In den Klostergärten gibt es eine Besonderheit. Dort verweisen Schilder auf die Ernteerlaubnis, die für manche Bäume an bestimmte Familien vergeben ist. Es gibt jedoch auch dort genügend andere Bäume, an denen sich alle bedienen dürfen. Neben Äpfeln dürfen auch Birnen und Pflaumen regionaler Sorten gepflückt werden.

Auch Fallobst ist oft noch gut und darf gern mitgenommen werden. Äste von den Bäumen abzureißen oder Holz in die Bäume zu werfen, um an höher hängende Früchte zu gelangen, ist allerdings verboten. Das Pflücken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.