Kita-online-Portal ‚Kivan‘: Zu- und Absageverfahren für Kinderbetreuungsplätze startet

Gütersloh. Zu- oder Absagen für einen Platz in der Kita oder Kindertagespflege kommen vom 13. Februar bis 8. März. Dies betrifft alle Eltern, die das Kita-online-Portal Kivan nutzen und zwar in den Kommunen Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther.

Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei, drei und vier in dem online-Portal erteilt. Die Eltern werden per E-Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.

Für den Fall, dass in keiner der vier von den Eltern ausgewählten Einrichtungen ein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf ab dem 13. März mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls wieder frei werden. In Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen werden sie den Eltern dann ein entsprechendes Angebot machen.

Hierbei wird darauf geachtet, dass das Angebot für die Eltern gut erreichbar ist. Das Platzangebot kann leider nicht immer für die Wunsch-Kitas erfolgen.

Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr warten wollen, so können sie voraussichtlich ab Mitte Mai Ihre Bedarfsmeldung im Kita-online-Portal „Kivan“ bearbeiten und diese für das Kita-Jahr 2024/2025 übernehmen.

Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass die Kinder, die zum 1. August 2023 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom November 2019).