Coronaschutzimpfung: Werden Genesene auch geimpft?

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Gütersloh. Aus gegebenen Anlass weist das Impfzentrum des Kreises Gütersloh darauf hin, dass Personen, die schon einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden, erst sechs Monate nach ihrer Genesung geimpft werden können. So lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und des Robert Koch-Instituts (RKI). Denn: Personen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren, weisen zumindest vorübergehend einen Schutz gegen eine Erkrankung auf. „So wie bei anderen Infektionskrankheiten entwickelt der Körper auch bei einer überstandenen Coronainfektion entsprechende Abwehrkräfte. Genese haben daher eine gewisse Immunität gegenüber dem Virus“, erklärt Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Er warnt außerdem: „Bei einer verfrühten Impfung könnten in diesen Fällen unter Umständen stärkere Nebenwirkungen auftreten.“ Um dies zu vermeiden und aufgrund des aktuellen Impfstoffmangels, bekommen Betroffene ihre Coronaschutzimpfung erst nach Ablauf eines halben Jahres nach der überstandenen Coronainfektion.

Weitere Informationen rund um das Thema finden Interessierte auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts, die Internetseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum enthält eine entsprechende Weiterleitung. Der Kreis Gütersloh appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sich entsprechend vor ihrem Impftermin zu informieren.