Bund der Steuerzahler NRW plädiert für die Abschaffung dieser Bagatellsteuer!
In Zeiten hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten sollte eine Bagatellsteuer wie die Hundesteuer längst abgeschafft sein. Aber die Städte und Gemeinden in NRW halten hartnäckig daran fest. Das ist nicht verwunderlich: „Die Hundesteuer spült einiges an Geld in die Kassen, ist nicht zweckgebunden und kann völlig frei verwendet werden“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.
Auffällig in diesem Jahr: Die Steuern für so genannte gefährliche Hunde steigen, fünf Kommunen haben sie neu eingeführt (Erkrath, Leverkusen, Neuenrade, Nordkirchen und Lübbecke). Am günstigsten hält man einen so genannten gefährlichen Hund in Legden mit einem Steuersatz von 120 Euro. In Solingen und Heimbach muss man hierfür bereits das 10-Fache zahlen: 1.200 Euro. 107 Städte und Gemeinden bieten eine Vergünstigung bei bestandenem Wesenstest auf den Steuersatz für normale Hunde an. Fünf weitere Städte und Gemeinden bieten dies nur bei bestimmten Hunderassen oder Tierheim-Hunden an (Ascheberg, Espelkamp, Horn-Bad Meinberg, Nettersheim und Warburg).
Generell ist Spanne bei der Hundesteuer groß: Ist der erste Hund in Ahlen kostenlos, muss man in Hagen für den ersten Hund 180 Euro und somit NRW-weit am meisten zahlen. „Leverkusen hat als einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen die Steuersätze gesenkt“, so Steinheuer, nämlich um 60 Euro für den ersten und um 108 Euro für den zweiten Hund. Für so genannten gefährliche Hunde zahlt man in Leverkusen in diesem Jahr allerdings mehr als zuvor. 18 Kommunen haben die Steuersätze für Hunde allgemein erhöht, davon 10 ebenfalls den Steuersatz für gefährliche Hunde.
„Bagatellsteuern wie die Hundesteuer sind nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Steinheuer. „In einem modernen Steuersystem haben sie keinen Platz mehr.“ Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen fordert die Abschaffung der Hundesteuer.
Positiv: Für Hunde, die aus einem Tierheim übernommen werden, bieten 170 Städte und Gemeinden eine befristete Steuerbefreiung an, meist für ein Jahr. Nordkirchen, Lübbecke, Rhede, Krefeld und Brühl haben eine Steuerbefreiung für Tierheimhunde neu eingeführt. Grevenbroich und Lüdenscheid haben die Steuerbefreiung von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Recklinghausen dagegen hat die Steuerbefreiung für Tierheimhunde für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschafft.
Wer Leistungen zum Lebensunterhalt empfängt, genießt in 314 Kommunen eine Vergünstigung bei der Hundesteuer, die meist nur für einen Hund gilt. Nordkirchen hat eine solche Vergünstigung in diesem Jahr neu eingeführt. Hürtgenwald und Leverkusen haben die Vergünstigung zugunsten der Bürger angepasst. Hattingen hält an einer Vergünstigung für sozialschwache Einwohner weiterhin fest, hat diese aber auf einen Hund beschränkt.
Mancherorts bläst Hund und Herrchen ein rauer Steuerwind um die Ohren. (Foto: BdSt NRW)