Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk

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Minister Laumann warnt vor illegalem und gefährlichem Feuerwerk.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Viele werden den bevorstehenden Jahreswechsel traditionell wieder mit einem Feuerwerk einleiten. Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann fordert zu einem risikobewussten und sicheren Umgang mit Böllern und Raketen auf. Insbesondere warnt er dringend davor, nicht zugelassenes Feuerwerk über das Internet zu beziehen: „Illegale Böller, Raketen und Batterien, die oft zu viel Explosivstoff enthalten oder erhebliche Verarbeitungsmängel aufweisen, können aufgrund ihrer unberechenbaren Wirkung zu gravierenden Gesundheitsschäden führen. Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht, Hörvermögen oder Gliedmaßen verlieren.“

Der Minister rät daher, nur geprüfte Feuerwerksartikel zu kaufen. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet, die beim Hersteller die Qualitätssicherung überwacht. „Von Artikeln ohne CE-Kennzeichnung sollte man die Finger lassen“, so der Minister.

Die Experten der Arbeitsschutzverwaltung sind auch in diesem Jahr schon vor dem offiziellen Verkaufsstart unterwegs, um landesweit im Handel zu kontrollieren, ob illegales Silvesterfeuerwerk angeboten wird.

Weitere intensive Kontrollen erfolgen während der offiziellen Verkaufstage, die in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden. In diesen Tagen überprüfen die Bezirksregierungen unter anderem auch die korrekte Lagerung und die Einhaltung der Abgabebestimmungen.

Feuerwerksartikel der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Batterien und Böller dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.

In vergangenen Jahren waren auch sogenannte Himmelslaternen anlässlich des Jahreswechsels sehr beliebt, obwohl deren Verwendung in Nordrhein-Westfalen seit 2009 verboten ist. Sie sind schön anzuschauen, aber brandgefährlich, wie das verheerende Feuer im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/2020 gezeigt hat. Nun wird auch der Verkauf dieser gefährlichen Produkte untersagt.

Wer zugelassenes Feuerwerk kauft und die folgenden Tipps beachtet, kann die Risiken senken:

  • Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
  • Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und die Gefahrenhinweise beachten.
  • Silvesterkracher nie länger als nötig in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen – nicht auf Menschen werfen. Feuerwerkskörper nicht am Körper – z. B. in der Hosentasche – tragen.
  • Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe, z. B. in Flaschen aufstellen und darauf achten, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind.
  • Damit Raketen oder Knaller nicht nach hinten losgehen auf die Windrichtung achten.
  • Knallen in direkter Ohrennähe schädigt das Trommelfell – daher Abstand halten.
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal zünden.
  • Keine „Basteleien“ an Feuerwerkskörpern.
  • Ein griffbereiter Feuerlöscher kann im Notfall Schlimmeres verhindern.

Ausführliche Tipps für einen sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk bietet die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung unterhttps://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html.