Osterfeuer bei der Verwaltung anmelden

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Die Stadt Harsewinkel weist darauf hin, dass jedes Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes bis zum 25. März 2024 bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Harsewinkel durch die Verantwortlichen schriftlich anzumelden ist. Die Anmeldungen können schnell und einfach online das über das Serviceportal der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass so genannte Brauchtumsfeuer – hierzu zählen Osterfeuer – nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel haben, sondern der Brauchtumspflege innerhalb örtlicher Gemeinschaften dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich beispielsweise, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer in diesem Sinne, auch wenn die Verbrennung zur Osterzeit geschieht.

Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.

Bei Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, unter anderem unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen oder Sperrmüll. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte oder Abfälle, wie Plastik und Verpackungsrückstände, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.

Die umweltfreundliche Alternative zu den Osterfeuern ist die ganzjährige Abgabemöglichkeit von Strauch- und Baumschnitt beim Recyclinghof in Harsewinkel (Dr.-Brenner-Straße 10, Tel.: 05247/932-921). Hier wird das Material zu Kompost verarbeitet und dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt.