Spraydosen im Restmüll: Gefährlich für Mensch, Maschinen und Umwelt

Foto: Verbraucherberatung GT
Von Deo über Sprühsahne bis zum Asthmaspray: Viele Produkte werden in sogenannten Druckgasverpackungen angeboten. Sie bestehen meist aus einem Metallbehälter aus Aluminium oder Weißblech und sind erkennbar an dem nach innen gewölbten Boden. Betätigt man den Sprühkopf, wird der Inhalt durch Innendruck und ein Treibgas als Aerosol oder Schaum freigesetzt. „Bei der Entsorgung ist Vorsicht geboten, denn Treibmittel wie Butan und Propan sind hochentzündlich. Enthalten Spraydosen noch Gasreste, kann das zu Unfällen bei der Entsorgung führen. Mitarbeitende und Maschinen können durch Explosionen und Brände zu Schaden kommen“, warnt Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW. Richtiges Entsorgen ist außerdem wichtig, damit giftige Inhaltsstoffe nicht in die Umwelt gelangen und die für die Dosen verwendeten Metalle wiederverwertet werden können. Folgende Tipps helfen dabei:
• Vollständig entleert? Gelbe Tonne
Spraydosen dürfen niemals im Restmüll landen. Sind sie mit dem grünen Punkt gekennzeichnet, können sie im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden. Voraussetzung: Sie sind wirklich komplett entleert. Dies kann man im Zweifel durch Betätigen des Sprühkopfes testen. Wiederverwertet und in den Ressourcenkreislauf zurückgeführt werden können sowohl Weißblech und Aluminium der Dosenkörper als auch Plastikteile wie Sprühkopf oder Verschlusskappen. Verbliebenes Treibgas wird zuvor abgesaugt und für die Energiegewinnung genutzt.
• Noch nicht ganz leer? Schadstoffsammlung
Sind in der Dose noch Reste des Inhalts oder des Treibmittels vorhanden, müssen die Behältnisse beim Schadstoffmobil oder dem örtlichen Wertstoff- und Recyclinghof abgegeben werden – auch, wenn es sich um vermeintlich „harmlose“ Alltagsprodukte wie Haarspray oder Deo handelt. Im Zweifel sollten sich Verbraucher:innen an die Abfallberatung oder ihren Entsorgungsbetrieb wenden.
• Riskante Inhaltsstoffe? Schadstoffsammlung
Dosen mit Farben und Lacken, aber zum Beispiel auch Insektensprays gehören zu den Gefahrstoffen und müssen immer bei der Schadstoffsammlung abgegeben werden. Orientierung bieten Gefahrstoffsymbole auf der Verpackung und aufgedruckte Entsorgungshinweise.
• Sonderfall Asthmasprays
Millionen von Menschen leiden an Asthma oder der Lungenkrankheit COPD und sind auf bronchienerweiternde Medikamente angewiesen, die in Form von sogenannten Dosieraerosolen inhaliert werden. Auch diese werden mit Treibgas betrieben. Wegen der begrenzten Haltbarkeit sind die Asthma-Dosieraerosole aber häufig nicht komplett aufgebraucht. Anders als sonstige Altmedikamente dürfen die Sprays dann nicht im Hausmüll entsorgt werden. Vielmehr gehören sie ebenfalls in die Schadstoffsammlung. Manche Apotheken bieten zudem einen freiwilligen Rücknahmeservice an.
• Sonderfall Bauschaum
Bau- beziehungsweise Montageschaum wird zum Abdichten, Kleben und Dämmen eingesetzt. Ein Treibmittel bewirkt, dass das Material (meist basierend auf Polyurethan) aus der Dose austritt und aufschäumt. Vollständig entleeren lassen sich die Sprühdosen nicht. Daher gibt es einen eigenen Rücknahmeservice dafür: Man kann sie bei Baumärkten abgeben. Dann wird nicht nur die Dose, sondern auch der enthaltene Schaumrest sicher recycelt.
• Alternativen nutzen
Feste Rasierseife und Deostifte benutzen, flüssige Sahne selbst aufschlagen oder den Herd mit Backpulver oder Natron reinigen: Häufig gibt es wenig aufwändige Alternativen zu Produkten in Druckgasverpackungen. Das spart generell Verpackungsmüll und schont Umwelt und Klima. Auch Pumpsprays in Plastikflaschen kommen ohne Treibgas und energieintensiv hergestelltes Aluminium aus. Sie dürfen zudem auch dann in die Gelbe Tonne gegeben werden, wenn sie noch unschädliche Produktreste enthalten.
Weiterführende Infos und Links:
◦ Weitere Tipps zur richtigen Mülltrennung und Entsorgung hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10580