Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass die Deutsche Post die Wahlbenachrichtigung nicht wie ursprünglich angenommen ab dem 13. Januar 2025, sondern erst am Mittwoch, den 29. Januar 2025 versendet.
Die Verzögerung hat dabei folgende Auswirkungen auf die Beantragung der Briefwahl:
- Personalisierte Briefwahlanträge über den QR-Code: Erst mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung steht der dort aufgedruckte QR-Code zur Beantragung der Briefwahl zur Verfügung. Die Beantragung der Briefwahl über den personalisierten QR-Code ist deshalb erst ab dem 29. Januar 2025 möglich.
- Schriftliche Beantragung: Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine schriftliche Beantragung der Briefwahl ist daher ebenfalls erst ab dem 29. Januar 2025 möglich.
- Nicht personalisierte Briefwahlanträge: Diese können bereits jetzt über die Website der Stadt Harsewinkel gestellt werden.
„Bürgerinnen und Bürger, die ihre Briefwahl bereits jetzt beantragen möchten, können dies zum aktuellen Zeitpunkt nur über den Link – Beantragung eines Wahl-/ Abstimmungsscheines – Bundestagswahl 2025 – auf der Website der Stadt Harsewinkel tun“, erläutert Michael Bergholz, Leiter der Fachgruppe Ordnungsverwaltung, Bürgerbüro, Standesamt der Stadt Harsewinkel.
Weitere Informationen zu den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 und den Link zur Beantragung der Briefwahl finden Sie unter www.harsewinkel.de/bundestagswahl.