Gütersloh. Gestern hat das Land NRW die Bund-Länder-Vereinbarung zum Schutz vor Corona in eine Verordnung umgesetzt. Sie tritt am 11. Januar in Kraft. Zum selben Zeitpunkt läuft die Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh aus, die infolge der Inzidenzen über 200 seit dem 28.Dezember gilt. Aktuell liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer weiteren, sich unmittelbar anschließenden Allgemeinverfügung nicht vor. Denn die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Gütersloh liegt – auch angesichts der reduzierten Testungen über die Feiertage – bereits seit mehreren Tagen unter 200. Vor diesem Hintergrund wird der Kreis Gütersloh zunächst weiter beobachten, wie sich die 7-Tages-Inzidenz im Rahmen des nun „normalen“ Testgeschehens entwickelt. Nur auf dieser Grundlage kann man dann wirklich verlässlich und gerichtsfest beurteilen, welche Maßnahmen neben dem strengen Lockdown weiterhin erforderlich sind. Der Spielraum für zusätzliche angemessene Maßnahmen wird durch die weiteren Verschärfungen der Coronaschutzverordnung immer kleiner.