Rathaus und Bürgerbüro: Zutritt ab sofort nur noch mit medizinischer Maske

Wer Rathaus oder Bürgerbüro besuchen will, muss ab sofort eine medizini- sche Maske tragen; dazu zählen insbesondere die FFP2- und die sogenann- ten „OP“-Masken.
Mit der neuen Regelung setzt die Verwaltung die ab sofort geltende neue Corona-Arbeitsschutzverordnung um, mit der das Risiko einer Covid- Infektion an der Arbeitsstelle verringert und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten noch besser als bisher geschützt werden soll.
„Wenn ein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich ist, muss das Risiko einer Infektion für die Beschäftigten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich reduziert werden. Die qualifiziertere Maskenpflicht trägt dazu bei“, so Christoph Dammann, stellvertretender Fachbereichsleiter Steuerung/Interne Dienste.
Neben der Maskenpflicht setzt die Verwaltung beim Besuch des Rathauses weiterhin auf den „einlassgesteuerten Besuchsverkehr“: Dabei nennen die Besucher/innen der Informationszentrale über die Gegensprechanlage vor der Rathaustür ihr Anliegen und werden dann von der/dem entsprechenden Sachbearbeiter/in an der Eingangstür abgeholt und in das jeweilige Büro geführt. Für den Besuch im Bürgerbüro ist nach wie vor eine vorherige Ter- minvereinbarung per Telefon (05247 935 200) oder E-Mail (Buergerbuero@Harsewinkel.de) erforderlich. Weitere Infos unter www.Harsewinkel.de