Acht Millionen für kulturelle Infrastruktur: Landesregierung treibt Zukunft der Spielstätten voran

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Von energiesparender LED-Beleuchtung bis Barrierefreiheit: Investition in Umweltstandards sowie digitale und inklusive Infrastruktur für Spielstätten

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in die Zukunft der Spielstätten. Digitaler Wandel, zeitgemäße Standards bei Barrierefreiheit, aber auch die Anschaffung klimafreundlicher Technik soll durch eine Förderung von acht Millionen Euro für Spielstätten der Freien Darstellenden Künste, Privattheater, Bespieltheater, Freilichtbühnen und Amateurtheater mit fester Spielstätte vorangetrieben und ermöglicht werden. Mit dem Investitionsfonds werden Spielstätten damit nicht nur technisch und ökologisch für die Zukunft gerüstet, sondern auch für alle Besucherinnen und Besucher zugänglich gemacht.

„Mit dem Fonds ermöglichen wir den Spielstätten wichtige Investitionen in ihre digitale und ökologische Infrastruktur, etwa durch die Anschaffung energiesparender LED-Beleuchtung. Mit der Förderung möchten wir außerdem gezielt das Angebot für Menschen mit besonderen Bedürfnissen verbessern. Durch den Aufbau barrierefreier Websites, einer Infrastruktur für Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher, zusätzliche Rollstuhlplätze oder Lichtleitsysteme soll das Kulturerlebnis in Zukunft für jeden zugänglich sein“ sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Für das Förderprogramm können sich alle nordrhein-westfälischen Spielstätten in den Bereichen Freie Darstellende Künste, Privattheater, Bespieltheater, Freilichtbühnen und Amateurtheater mit fester Spielstätte bewerben. Voraussetzung ist, dass die Projekte noch im Jahr 2021 umgesetzt werden. Anträge von Kommunaltheatern, Landestheatern oder Amateurtheatern ohne feste Spielstätte können nicht berücksichtigt werden.

Die Fördergrundsätze und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Einsendeschluss für die Förderanträge bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen ist der 30.April 2021. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.