Gütersloh. Die Untersuchungen im Sperrbezirk um den Geflügelpestausbruch in Beelen (Kreis Warendorf) sind auf dem Gebiet des Kreises Gütersloh durch die Veterinäre des Kreises abgeschlossen worden. Bei den umfangreichen Aufhebungsuntersuchungen der in dem Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen wurden keine Hinweise für einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Damit konnte in der Nacht zu Dienstag, 13. April (0 Uhr), das Sperrgebiet aufgehoben werden. Das in einer Allgemeinverfügung vom 23. März eingerichtete Sperrgebiet ist jetzt Teil des größer gefassten Beobachtungsgebiets. Nach wie vor gelten die Restriktionen für das Verbringen von Geflügel und Produkten von Geflügel, da das Gebiet nun zum Beobachtungsgebiet gehört. Die Stallpflicht gilt unabhängig von den Restriktionszonen für OWL unverändert weiter.
Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) sowohl in Delbrück im Kreis Paderborn als auch in Beelen im Kreis Warendorf bestätigt hatte, hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung vom 23. März zwei Sperrgebiete und zwei Beobachtungszonen festgelegt.