Gütersloh. Der Kreis Gütersloh ist mit dem Anliegen beim Land NRW auf taube Ohren gestoßen, den in dieser Woche stattfindenden Distanzunterricht in der nächsten Woche fortzusetzen. Das Land NRW lehnte den Vorstoß ab, das Ergebnis mussten Landrat Sven-Georg Adenauer und Kreisdirektorin Susanne Koch den Kommunen im Krisenstab mitteilen: „Aus unserer Sicht ist es absurd, dass die Schulen sich jetzt auf den Wechselunterricht vorbereiten und nach einigen wenigen Tagen wieder zum Distanzunterricht wie in dieser Woche zurückkehren müssen.“ Man habe den Schulen diese Unsicherheit, in der sie jetzt seien, eigentlich nehmen wollen, ergänzt die Schuldezernentin Koch. „Aber uns sind die Hände gebunden.“
Zum Hintergrund – das Schulszenario im Kreis Gütersloh am Donnerstag: Für die aktuelle Woche hatte das Land NRW Distanzunterricht angeordnet, in der nächsten Woche sollen die Schulen wieder zum Wechselunterricht zurückkehren wie vor den Osterferien, erklärte das NRW-Schulministerium gestern. In der nächsten Woche ist jedoch mit der so genannten ‚Bundesbremse‘ zu rechnen, die Schulschließungen und damit Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200 einheitlich in der Bundesrepublik regelt. Der Kreis Gütersloh bewegt sich seit Tagen Richtung 200, am Donnerstag betrug die 7-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner laut RKI 181,7 und eine Umkehr ist laut der Abteilung Gesundheit nicht erwartbar. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach kurzem Wechselunterricht die Rückkehr zum Distanzunterricht eintreten wird. Das Land NRW hat keinen Automatismus zu einer Rückkehr zum Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200, dieser ist aber in der sogenannten Bundesbremse, die bereits vom Kabinett beschlossen worden ist, vorgesehen.
Düsseldorf hatte dem Kreis Gütersloh am Donnerstag noch einen Ausweg aufgezeigt, den aber keiner gehen will: Der Kreis hätte eine neue Allgemeinverfügung erlassen können, in der ein ganzes Bündel von neuen Einschränkungen stehen müsste. Distanzunterricht als Einzelmaßnahme wurde abgelehnt. „Eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen kurz bevor Berlin bundesweit neue Regeln erlässt, macht aber aus unserer Sicht keinen Sinn. Das würden die Bürgerinnen und Bürger doch nicht mehr verstehen“, meint Adenauer. Eine Abkehr von der zuletzt erlassenen Allgemeinverfügung mache aus seiner Sicht auch keinen Sinn: Damit seien die Voraussetzungen für die flächendeckenden Bürgertestungen geschaffen worden und der Einzelhandel habe sich nicht als Infektionsherd erwiesen.