Gütersloh. Auf Grund des Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021 soll leistungsberechtigten Personen im SGB II, eine pandemiebedingte Zulage in Höhe von 150 Euro gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen im Mai leistungsberechtigt sind, erwachsen sind (Regelbedarfsstufe 1 bis 3) und kein Kindergeld als Einkommen bei ihnen angerechnet wird. Die Zulage wird nicht mit der regulären Monatszahlung für Mai ausgezahlt, sondern als gesonderte Zahlung zum Ende der ersten Maiwoche.