Ansteckung trotz vollständigen Impfschutzes: Schutzimpfung schützt alle

Gütersloh. Die Impfung gegen SARS-CoV-2 hat eine hohe Schutzwirkung gegen einen schweren Covid-19-Verlauf, unabhängig vom verwendeten Impfstoff, das macht unter anderem ihren Wert aus. Dennoch gibt es Personen, die sich trotz vollständiger Impfung infizieren und dann mit oder ohne Symptome zu Ausscheidern werden. Die Rate derer liegt bei den aktuell Infizierten bei rund zehn Prozent.

Wie das sein kann, erklärt Professor Dr. Dietrich Paravicini, ehemals Leiter der Intensivmedizin im Klinikum Gütersloh: „Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Person trotz vollständiger Impfung und 14-tägiger Wartezeit ansteckt, ist deutlich herabgesetzt, aber nicht gleich Null. Einen 100-prozentigen Impfschutz gibt es nicht.“ Nachgewiesen – durch Zulassungs- und Beobachtungsstudien – sei jedoch, dass die Viruslast bei Personen, die trotz vollständigen Impfschutzes mit Corona infiziert werden, stark reduziert sei. Es würden viel weniger Viren ausgeschieden. Das heißt, eine geimpfte und dennoch infizierte Person ist für andere nicht so ansteckend wie Ungeimpfte. Weiterer Vorteil: Die Zeit der Virenausscheidung ist verkürzt. Man ist also nicht so viele Tage ansteckend wie eine ungeimpfte Person.

Paravicini: „In der Summe ist daher das Risiko einer Übertragung des Virus‘ an Andere stark vermindert. Daher schützt derjenige, der sich impfen lässt, nicht nur sich selbst, sondern zeigt soziales Verhalten gegenüber Mitmenschen: Geimpfte sind nicht mehr so ansteckend, wie Ungeimpfte.“

Insbesondere an die Gruppe der 18 bis 59-jährigen appelliert der Intensivmediziner sich impfen zu lassen: „In dieser Altersgruppe herrscht noch kein Gemeinschaftsschutz. Wir sind in dieser Gruppe im Kreis Gütersloh bei einer Durchimpfungsrate von 53 Prozent. Erforderlich sind 85 Prozent. Gerade wenn man feiern möchte, gemeinsam Reisen antritt oder im Beruf engen Kontakt hat, ist es wichtig, den Gemeínschaftsschutz zu stärken.“

Die aktuelle Entwicklung spiegelt wohl auch eine gewisse Sorglosigkeit im Allgemeinverhalten wider. Daher weist die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erneut hin: Eben weil es so ist, dass auch Geimpfte nach Kontakt mit SARS-CoV-2-Viren positiv werden können und Viren ausscheiden können, sind nach wie vor die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten. Diese Infektionsschutzmaßnahmen  (A-H-A + L) reduzieren zusätzlich das Risiko einer Übertragung. „Wir kommen vorerst nicht ohne Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten und Lüften aus“, betont Paravicini.

Seit Juli 2020 als Medizinischer Leiter des Spezialteams Corona bei der Kreisverwaltung im Einsatz: Prof. Dr. Dietrich Paravicini. (Foto: Kreis Gütersloh)