CDU stellt Antrag zum Hochwasserschutz im Kreis Gütersloh

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Die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist für die CDU-Fraktion im Kreistag Anlass, auch im Kreis Gütersloh den Hochwasserschutz zu überprüfen. Sie hat daher einen Antrag gestellt, laut dem die Kreisverwaltung über das Hochwasser-Risikomanagement im Kreis Gütersloh sowie über die aktuellen Maßnahmen zum Hochwasserschutz Auskunft geben soll. Außerdem möchte die CDU, dass alle Regelungen zu Gewässern und Grundwasser auf den Prüfstand kommen und dass darüber berichtet wird, wie die Warnung beziehungsweise Alarmierung der Bevölkerung bei Hochwasser im Kreis Gütersloh geregelt ist.

„Da aufgrund des Klimawandels in Zukunft häufiger mit extremen Wetterereignissen zu rechnen ist, möchte die CDU-Fraktion, dass die Politik sowie die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh, vor allem in Hochwasserrisikogebieten, über diese Themen informiert werden“, sagt Arnold Weßling, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Kreistag. „Außerdem hält es die CDU-Fraktion angesichts der aktuellen Hochwasserwasserkatastrophe für notwendig, die Hochwassergefahrenbereiche, die Umsetzung der EU-Wasserrahmen­richtlinie, die Grundwasserneubildung und die Flächenversiegelung im Kreis Gütersloh zu überprüfen und neu zu bewerten, um daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.“

Im Detail sieht der CDU-Antrag vor, dass die Hochwassergefahrenbereiche im Kreis auf starke Regenereignisse hin neu überprüft werden, einschließlich der Darstellung von Überschwemmungs- und Abflussbereichen, die sich bei Starkregenereignissen ergeben. Außerdem soll die Wasserrahmenrichtlinie der EU in ihrer Abarbeitung dahingehend untersucht werden, ob Hochwassersicherheit jederzeit gewährleistet ist. Hinsichtlich der Grundwasserneubildung soll die Versickerungsleistung der Rückhaltesysteme für Gewässer, Bäche und Flüsse in ihrer Wirkung dargestellt werden. Darüber hinaus sollen besondere Gefährdungslagen festgestellt und bewertet werden. Hierzu zählen zum Beispiel stark versiegelte Bereiche, größere Flächen mit Gefälle und wenig Versickerungsmöglichkeit, Altlastenstandorte und Bereiche, wo es zu Verstopfungsblockaden kommen kann. Vorgesehen ist auch, dass bei der Versiegelung von Flächen immer mögliche negative Folgen bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen überprüft werden. Der Antrag soll erstmalig im Ausschuss für Klima und Umwelt am 31. August und abschließend im Kreistag am 20. September beraten werden.