Gütersloh. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 1. September, die neuen Beitragstabellen festgelegt, aus denen hervorgeht, mit wie viel Geld sich die Eltern an den Kitakosten und den Kosten der Kindertagespflege beteiligen. Die Entscheidung für die neuen Tabellen war einstimmig bei einer Gegenstimme. Stimmen auch Kreisausschuss und Kreistag in ihren Sitzungen am 8. beziehungsweise 20. September zu, dann werden die Eltern jährlich um rund 440.000 Euro Elternbeiträge entlastet. Gelten soll die Beitragssatzung ab dem Kindergartenjahr 2022/2023, auf das Kalenderjahr 2022 würde bereits eine Beitragsentlastung von 183.000 Euro entfallen.
Auftrag der Politik an die Verwaltung war, eine neue Beitragssatzung zu entwerfen, die insbesondere Familien in den unteren Einkommensgruppen entlastet. „Unser Ziel war ein Beitragsmodell mit einer Entlastung für die unteren Einkommensgruppen, ohne die oberen Einkommensgruppen zu sehr zu belasten“, erläutert Birgitt Rohde, Leiterin der Abteilung Jugend. Auch die finanzielle Belastung der Kommunen sollte sich in Grenzen halten. Zum Hintergrund: Das Gros der Kosten sowohl für die Kindertagesstätten als auch für die Kindertagespflege tragen das Land NRW und der Kreis Gütersloh. Beiträge zahlen Eltern auch nicht immer, die letzten beiden Kitajahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, Geschwisterkinder auch. Die neuen Elternbeiträge werden in den zehn Kommunen erhoben, in denen der Kreis die Aufgaben des Jugendamts wahrnimmt. Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben ein eigenes Jugendamt. Mit der Elternbeitragstabelle von Verl hat die des Kreises einige Gemeinsamkeiten: Beitragsfreiheit und höchste Einkommensstufe sind identisch, in Verl gibt es aber nur neun statt zwölf Stufen. Rohde: „Was die durchschnittliche Beitragshöhe angeht, bewegen wir uns verglichen mit anderen Jugendämtern im Mittelfeld.“
Horizontal unterscheiden sich auch die neuen Elternbeiträge danach, ob 25, 35 oder 45 Betreuungsstunden gebucht worden sind: Wer mehr Stunden bucht, zahlt auch mehr. (Bei der Kindertagespflege gibt es exklusiv auch noch das 15-Stundenmodell.) Auffälligste Neuerung ist die Ausdehnung auf 12 Einkommensstufen, bisher sind es sieben. Beitragsfrei bleiben Eltern ab dem Kitajahr 2022/2023 bis zu einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Die Beträge sind weder Netto- noch Bruttobeträge. Die jeweilige Berechnung und Festlegung der Elternbeiträge erfolgt durch die zehn Kommunen. Bisher lag diese Grenze bei 20.000 Euro. Bis 65.000 Euro Jahreseinkommen gibt es acht Einkommensstufen in 5.000er-Schritten. Aber nicht nur in den unteren Einkommensstufen wird jetzt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern stärker differenziert. Auch am oberen Rand gibt es neue Stufen. Bisher zahlen diejenigen die höchsten Beiträge, die auf ein Jahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro kommen. Jetzt gibt es die Stufen bis 85.000 Euro, bis 100.000 Euro und über 100.000 Euro – letzteres die neue höchste Einkommensstufe. Damit ergibt sich eine Beitragsspanne bei der Betreuung in Kindergärten von 31 Euro monatlich (25 Stunden Betreuung für ein Kind über zwei Jahren bei einem Jahreseinkommen von weniger als 35.000 Euro) bis zu 589 Euro monatlich (45 Stunden Betreuung für ein Kind unter 2 Jahren und Jahreseinkommen jenseits der 100.000 Euro).