Gütersloh. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, nähert sich wieder dem Kreis Gütersloh. Unter anderem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und nun auch im Nachbarkreis Osnabrück gibt es bereits erste Geflügelpest-Ausbrüche in Geflügelmastbeständen. Deshalb appelliert die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh an die Geflügelhalter, besonders vorsichtig mit ihren Beständen umzugehen und die tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das heißt: Direkten und indirekten Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel minimieren und bestenfalls verhindern. Um den Kontakt zu vermeiden, sollte das Hausgeflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, ist als Tränke nicht geeignet. Auch Materialien wie Futter oder Einstreu sollen unzugänglich für Wildvögel gelagert werden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt bereits Ende Oktober das Risiko der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch ein. Besonders wichtig sei auch die Bestände regelmäßig zu kontrollieren, Auffälligkeiten zu dokumentieren und sich bei zweifelhaften Krankheitserscheinungen mit seinem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen. In diesem Zusammenhang möchte die Abteilung Veterinärwesen alle Geflügelhalter im Kreis Gütersloh an die Aktualisierung ihrer Bestandsmeldungen bei der Tierseuchenkasse erinnern. Diese Vorgaben gelten insbesondere auch für Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen Tierkörper von verendeten Wildvogelarten wie zum Beispiel Greifvögel, Rabenvögel und wildem Wassergeflügel der örtlichen Veterinärbehörde zu melden. Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh ist bei Meldungen und Nachfragen zur Geflügelpest per E-Mail unter veterinaer.lebensmittelueberwachung@kreis-guetersloh.de erreichbar.