Wer ab morgen das Harsewinkeler Hallenbad besuchen möchte, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Die entsprechenden Immunisierungsnachweise sind am Eingang vorzulegen.
Die ab morgen geltende 2-G-Regelung ist in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgelegt.