Gütersloh. Taubenschwärme von Ringeltauben richten Schäden auf Äckern an, da sie sowohl Saat als auch keimende Pflänzchen aufpicken. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass an den Samstagen, 22. Januar, 5. Februar und 19. Februar eine großräumige und flächendeckende Jagd auf Ringeltauben durchgeführt wird. Die Jagd dient der Bestandsregulierung von Ringeltauben und wird unter anderem zur Vermeidung von Saatgutschäden in der Landwirtschaft genutzt. Während der anschließend beginnenden Schonzeit findet insbesondere aus Tierschutzgründen (Schutz der Brut) die Bestandsregulierung nur noch deutlich eingeschränkt statt. Die Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass an den drei Tagen die zu hörenden Knallgeräusche mit der kreisweiten Taubenjagd in Verbindung zu bringen sind.