Gütersloh. Das Verfahren der Zu- und Absagen für einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege in den Kommunen Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther findet im Zeitraum vom 16. Februar bis 9. März durch das Kita-online-Portal ‘Kivan‘ statt.
Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei, drei und vier in dem Programm erteilt. Die Eltern werden per E-Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.
Für den Fall, dass in allen vier von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh ab dem 15. März in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls wieder frei werden. In Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen werden sie den Eltern dann ein entsprechendes Angebot machen.
Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr warten wollen, so können sie ab voraussichtlich Mitte April Ihre Bedarfsmeldung im Kita-online-Portal Kivan bearbeiten und diese für das Kita-Jahr 2023/2024 übernehmen.
Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass die Kinder, die zum 1. August 2022 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom November 2019).