Für den kommenden Monat sind einige Lockerungen im Hinblick auf die coronabedingten Regelungen getroffen worden, weshalb auch für April mit weitergehenden Lockerungen zu rechnen ist. Die zu gegebener Zeit gültigen Regelungen werden von der Landesregierung vorgegeben. Die zu dem Zeitpunkt geltenden Regeln sind von den Veranstaltern der Osterfeuer zu berücksichtigen und umzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Brauchtumsfeuer – dazu zählen Osterfeuer- nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel haben, sondern der Brauchtumspflege innerhalb örtlicher Gemeinschaften dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich beispielsweise, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer in diesem Sinne, auch wenn die Verbrennung zur Osterzeit geschieht.
Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.
Bei Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, unter anderem unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen, Sperrmüll. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte oder Abfälle, wie Plastik und Verpackungsrückstände, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.
Die umweltfreundliche Alternative zu den Osterfeuern ist die ganzjährige Abgabemöglichkeit von Strauch- und Baumschnitt beim Recyclinghof in Harsewinkel, Dr.-Brenner-Straße 10, Tel.: 05247/932-921. Hier wird das Material zu Kompost verarbeitet und dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt.