Die Sparkasse Gütersloh-Rietberg und die Stadtsparkasse Versmold werden fusionieren – Der letzte Beschluss dazu wurde aktuell in der Zweckverbandsversammlung gefasst.
Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen: Nachdem der Rat der Stadt Gütersloh, der Rat der Stadt Rietberg und der Rat der Stadt Versmold sowie der Kreistag zustimmten, erfolgte die offizielle Vertragsunterzeichnung am gestrigen Freitag im Rahmen der Zweckverbandsversammlung. Damit ist der Weg für die Fusion frei. „Das deutliche Statement aller beteiligten Gremien freut uns sehr. Die Stärken von zwei wirtschaftlich gesunden und gut aufgestellten Häusern werden nun vereint. So ist die fusionierte Sparkasse für die Zukunft und kommende Herausforderungen gut positioniert“, sind sich Ina Laukötter und Michael Meyer-Hermann, Verwaltungsratsvorsitzende der beiden Sparkassen, einig.
Die rechtliche Fusion wird zum 31. August 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgen. Die Sparkasse wird dann den Namen – Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold – tragen und ihren Hauptsitz in Gütersloh haben. Die Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold hat damit eine Bilanzsumme von über 3 Mrd. Euro. Die Hauptstelle in Versmold bleibt genauso vor Ort, wie das umfangreiche Angebot „wenn’s um Geld geht“: vom Service rund um das Konto bis zur Anlageberatung und von der Baufinanzierung bis zur Firmenkundenberatung. So ändert sich für die Kundinnen und Kunden daher nur sehr wenig.
Die beiden Vorstandsvorsitzenden der Sparkassen Kay Klingsieck und Gerold Momann unterstreichen die angestrebten Ziele der Fusion: „Wir wollen gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen Zukunft gestalten und das Sparkassengeschäft hier in unserer Region langfristig sichern. Ziel ist es, dass unsere Kundinnen und Kunden, die von uns betreuten Unternehmen und die Region profitieren – von den Synergien, die wir schaffen, von den Potenzialen, die wir noch stärker nutzen, von den digitalen Strukturen, die wir gestalten und von der Innovationskraft, die wir weiter fortentwickeln.“
Das Foto zeigt die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages: Bürgermeister Michael Meyer-Hermann, Susanne Koch (Kreisdirektorin), Bürgermeister Norbert Morkes, Christine Lang (1. Beigeordnete der Stadt Gütersloh), Landrat Sven-Georg Adenauer und Bürgermeister Andreas Sunder.