Gütersloh. Die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh erinnert an die Umtauschfrist der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Die Frist zum Tausch in einen EU-Kartenführerschein ist am 19. Januar abgelaufen. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt und zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 gehört, ist von der Umtauschpflicht aktuell nicht betroffen. Wer die Frist versäumt hat und zum Umtausch verpflichtet ist, sollte dies bald nachholen.
Die Führerscheinstelle bittet den Antrag postalisch einzureichen, eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/themen/auto-verkehr-mobilitaet/ zur Verfügung. Benötigt wird zudem eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Alternativ kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Kommunen vor Ort gestellt werden. „Alle, die jetzt den Umtausch beantragen, müssen aufgrund des Antragsaufkommens aktuell mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen“, so Elena Winkelhage, Leiterin der Führerscheinstelle.
Für persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle gibt es seit Dezember ein Online-Terminbuchungssystem. „Damit wollen wir lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden und Kundenströme besser steuern, um kürzere Bearbeitungszeiten erreichen zu können. Deshalb ist es erforderlich, im Vorfeld online einen Termin zu vereinbaren“, erklärt Winkelhage. Termine mit den gewünschten Dienstleistungen können online über die Internetseite des Kreises gebucht werden.
Personen, die keine Möglichkeit haben, online einen Termin zu buchen, können sich unter der Rufnummer 05241/ 851200 einen Termin geben lassen.
Neben dem Terminbuchungssystem besteht für die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, alle Anliegen postalisch bei der Führerscheinstelle zu beantragen. „Gerade für auswärtige LKW- und Busfahrerinnen und -fahrer hat das den Vorteil, für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nicht persönlich einen weiten Weg auf sich nehmen zu müssen“, so Elena Winkelhage. Die Führerscheinstelle empfiehlt, den großzügigen Zeitraum des Gesetzgebers zu nutzen und den Antrag auf Verlängerung bereits sechs Monate vor Ablauf zu beantragen.
Informationen zum Thema Führerscheinumtausch und weiteren Dienstleistungen erhalten Interessierte auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de unter der Suchanfrage ‚Führerscheine‘.
Per QR-Code kommen Interessenten zum Terminbuchungssystem der Abteilung Straßenverkehr.