Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh: Hohe Arbeitsbelastung und angespannte Personalsituation

Gütersloh. Das Jahr 2022 hat die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh vor große Herausforderungen gestellt. So wurden im Jahr 2022 unter anderem 6.641 Aufenthaltstitel für den Aufenthalt im Bundesgebiet erteilt, verlängert oder übertragen. Das entspricht einer Steigerung von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig wurden 1.677 Pass- und Ausweisersatzpapiere im Jahr 2022 ausgestellt. Die Fallzahl hat sich gegenüber 2021 um 44 Prozent erhöht.  Zudem sind die Einbürgerungszahlen um 34 Prozent gestiegen. Wurden 2021 bereits 494 Personen eingebürgert, waren es im vergangenen Jahr 661 Personen.

„Neben der hohen Arbeitsbelastung in der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist auch die Personalsituation aktuell sehr angespannt. Dieses ist neben Personalfluktuationen und dem Fachkräftemangel auch den stark gestiegenen Antragszahlen in den Arbeitsbereichen Aufenthaltsrecht, Asyl und Einbürgerungen geschuldet.“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. All diese Faktoren führen dazu, dass die Bearbeitung von Anträgen und die Wartezeit auf einen Termin bei der Ausländerbehörde derzeit deutlich länger dauert und bis zu vier Monaten betragen kann.

Eine der Ursachen für die aktuellen Entwicklungen ist, dass keine Ausländerbehörde auf die Folgen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine vorbereitet sein konnte. Denn ab dem 24. Februar 2022 kam unerwartet eine große Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine in den Kreis Gütersloh, derzeit zirka 4.180 Personen. Verbunden mit den Geflüchteten waren ebenso unerwartete neue Aufgaben für die Ausländerbehörde, wie die Registrierung und die Verteilung der Geflüchteten. Für diese Aufgaben waren bisher Bund und Land zuständig. Die Situation wurde noch einmal dadurch verschärft, dass die Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 für die Meldung beim Jobcenter eine formelle Fiktionsbescheinigung vorlegen mussten. Diese formgebundene Fiktionsbescheinigung musste die Ausländerbehörde ab diesem Tag für jeden ukrainischen Geflüchteten ausstellen, um eine Überleitung zum heutigen Bürgergeld sicher zu stellen.

Diesen gestiegen Aufgaben und Anforderungen hat die Ausländerbehörde bereits frühzeitig mit Hilfe von Unterstützungspersonal und durch Sonderaktionen (wie Registrierungswochen sowie Beantragungswochen für elektronische Aufenthaltstitel, Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel vor Ort bei den Kommunen) versucht entgegenzuwirken. Um den Arbeitsbereich ‚Aufenthaltsrecht‘ zu unterstützen, wurde zudem ein eigenes Team Ukraine eingerichtet. In diesem Team werden alle Aufgaben zum Thema Ukraine gebündelt bearbeitet. Als weitere Maßnahme wurde seit November 2022 die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde stark eingeschränkt – eine Maßnahme, die schwer gefallen ist, aber unumgänglich war, um mehr Zeit für die Antragsbearbeitung zu schaffen.

Die aktuellen Telefonzeiten der Ausländerbehörde sind:
Montags bis mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde über folgende Emailadresse erreichbar: auslaenderbehörde@kreis-guetersloh.de

Die Ausländerbehörde konnte so bereits einen großen Teil der Arbeit auffangen und nahezu alle geflüchteten Ukrainer im Kreis Gütersloh registrieren und zur Aufnahme der Antragsdaten für den elektronischen Aufenthaltstitel einladen. Zudem sollen natürlich offene Stellen zeitnah besetzt und neue Mitarbeitende schnell eingearbeitet werden, aber auch diese Verfahren binden zunächst Kapazitäten. Ziel ist die Bearbeitungs- und Wartezeiten wieder deutlich zu reduzieren. Damit einhergehend soll die Ausländerbehörde zukünftig wieder besser für die Kunden erreichbar sein.

Bis dahin bittet die Ausländerbehörde um Verständnis und Geduld, dass telefonische Nachfragen oder Anfragen per E-Mail zum Bearbeitungsstand und Posteingang derzeit nicht zeitnah beantwortet werden. Die Ausländerbehörde bittet zudem von Sachstandsfragen abzusehen. Sollten für Anträge oder Anliegen noch Unterlagen fehlen, wird die Ausländerbehörde unaufgefordert auf Antragsstellende zukommen.