Die Gemeinverwaltung Herzebrock-Clarholz erhält immer wieder Anfragen zum Wohngeld. Viele Bürgerinnen und Bürger haben darauf Anspruch. Um den Weg zum Wohngeld möglichst einfach zu gestalten, hat die Gemeinde jetzt auf ihren Internetseiten www.herzebrock-clarholz.de einige Informationen dazu aufbereitet. Informationsflyer können auf Deutsch, in Leichter Sprache sowie auf Englisch, Ukrainisch, Polnisch, Türkisch, Rumänisch, Französisch und Arabisch heruntergeladen werden. Außerdem ist ein Erklärvideo hinterlegt.
Außerdem wird die Gemeindeverwaltung häufiger um Unterstützung bei der Antragstellung zur Heizkostenhilfe gebeten. Der entsprechende Antrag kann jedoch ausschließlich online bis zum 20. Oktober beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gestellt werden. Ein entsprechender Link findet sich ebenfalls auf der Internetseite unter dem Menüpunkt Wohngeld.
Zum Hintergrund Wohngeld-Plus:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.
Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen. Ein solcher Rechner findet sich ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.
Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben.
Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten eingereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie ein Einkommensnachweis. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen.
Bei der Antragstellung zum Wohngeld ist die Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz gern behilflich.