Zehn Kommunen sind dabei: Kommunales Integrationsmanagement zieht Zwischenbilanz

Gütersloh. Im Jahr 2022 waren es noch fünf Modellkommunen, welche am Prozess des Kommunalen Integrationsmanagements (kurz: KIM) beteiligt waren – Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Langenberg und Halle (Westf.) machten von Anfang an mit. 2023 kamen mit Borgholzhausen, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Harsewinkel und Verl fünf weitere Kommunen zum KIM-Programm hinzu. Zentral gesteuert wird die Umsetzung des ‚KIM‘ aus dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh.

Mit dem Start des KIMs in der jeweiligen Kommune ist der Arbeitsbeginn einer Case Managerin beziehungsweise eines Case Managers gemeint. Mit dem KIM-Programm erhielten ausgehend von der Gesamtkoordination durch das Kommunale Integrationszentrum des Kreises alle kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit, mindestens eine volle Case Management-Stelle für die Beratung, Begleitung von neuzugewanderten Menschen vor Ort einzurichten – in der eigenen Verwaltung oder über die freie Wohlfahrtspflege. Um den Bekanntheitsgrad zu steigern, wurden im Jahr 2023 unter anderem Flyer entwickelt, welche aktuell in neun Sprachen zur Verfügung stehen und bereits umfänglich eingesetzt werden.

Im Rahmen von KIM finden vor Ort in den Kommunen in regelmäßigen Abständen Konferenzen der in der Integrationsarbeit aktiven Institutionen statt. Kommune, Wohlfahrtspflege, Schulen, Beratungsstellen und weitere tauschen sich aus, beraten anhand von Einzelfällen und decken strukturelle Problemlagen auf.

Gebündelt wird diese aktive Arbeit vor Ort in verschiedenen themenbezogenen Facharbeitsgruppen und der Lenkungsgruppe. Die Lenkungsgruppe ist das oberste Gremium des KIM-Programms im Kreis Gütersloh. Geleitet von Kreisdirektorin Susanne Koch berät das Gremium aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Kommunen, Wohlfahrt, Arbeitsverwaltung und anderer Bundesbehörden konsensual und lösungsorientiert über die sich aus dem KIM-Prozess vor Ort ergebenden Themen und Herausforderungen. Erste Ergebnisse konnten der Lenkungsgruppe dabei schon vorgestellt werden. Darunter zählen unter anderem die Übersetzung des Antrags für den elektronischen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und eine Fachtagung zum Thema Sprachvermittlung. Weitere Ideen, Lösungs- und Umsetzungsvorschläge befinden sich derzeit in Bearbeitung. Der Kreis Gütersloh und seine Mitstreitenden freuen sich auf die weitere konstruktive und sich fortentwickelnde Arbeit dieses umfangreichen Programms.

Zum Thema: Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)

KIM ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Es besteht organisatorisch aus drei Bausteinen:

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead). Im Kreis Gütersloh ist das das Kommunale Integrationszentrum des Kreises beziehungsweise der Stadt Gütersloh.
  2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten. Im Kreis Gütersloh ist dies in den Kommunen sowie bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt.
  3. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen

Das KIM wird im Kreis Gütersloh seit 2021 in Kooperation mit zehn kreisangehörigen Kommunen und diversen Akteuren der Integrationsarbeit aus dem gesamten Kreisgebiet umgesetzt.

Die Lenkungsgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements bei einer Sitzung im November im Kreishaus Gütersloh. Foto: Kreis Gütersloh