Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Stimmabgabe im Bürgerbüro

Die Stadtverwaltung Harsewinkel schließt sich dem Aufruf der Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I, Kreisdirektorin Susanne Koch, an und bittet die Harsewinkeler Wählerinnen und Wähler, bei der Bundestagswahl am Wahlsonntag ihre beiden Stimmen im Wahllokal abzugeben oder vorab bereits im Rathaus zu wählen, um das Briefwahlaufkommen möglichst gering zu halten. Grund dafür ist vor allem der deutlich kürzere Zeitraum, in dem die Wählerinnen und Wähler bei der vorgezogenen Neuwahl ihre Stimmen per Briefwahl abgeben können.

Seit dem 13. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. In denen wird wie üblich beschrieben, auf welche Weise man die Briefwahlunterlagen beantragen kann, z.B. mit dem aufgedruckten QR-Code. „Problematisch bei der vorgezogenen Neuwahl ist jedoch, dass der Stimmzetteldruck wegen der wahlrechtlichen Fristen für die Zulassung der Direktkandidaten und Landeslisten mit hoher Wahrscheinlichkeit erst am 30. Januar starten kann“, erläutert  Michael Bergholz, Leiter der Fachgruppe Ordnungsverwaltung, Bürgerbüro, Standesamt der Stadt Harsewinkel.

Kurze Vorlaufzeiten

Aufgrund dieser Frist werden erst Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel zur Verfügung stehen, um diese an die Briefwahlantragstellenden zu versenden. Damit verbleiben bis zum Wahlsonntag nur etwa zwei Wochen für die praktische Durchführung der Briefwahl, in die auch noch die Postlaufzeiten für den Versand an die Antragstellenden und für die Rücksendung des Wahlbriefs fallen. Damit die unter höchstem Zeitdruck stehenden Arbeiten angesichts des gewöhnlich sehr hohen Briefwahlaufkommens schnell und zuverlässig durchgeführt werden können, bitten die Stadtverwaltung Harsewinkel sowie die Kreiswahlleiterin die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe – insbesondere durch eine Stimmabgabe im Bürgerbüro im Vorfeld der Wahl.

Stimmgabe im Bürgerbüro
Sobald die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen, kann unmittelbar nach Aushändigung der Briefwahlunterlagen die Stimmabgabe direkt im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel zu den gewohnten Öffnungszeiten erfolgen: Dazu wird im Wartebereich des Bürgerbüros eine Wahlkabine und in einem beaufsichtigten Büroraum eine Wahlurne aufgestellt. Außerdem wird das Bürgerbüro an folgenden Tagen nur für die Briefwahlbeantragung zusätzlich geöffnet, andere Anliegen werden dann nicht bearbeitet:

  • Freitag, 07. Februar 2025, 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag, 14. Februar 2025, 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag, 21. Februar 2025, 12 Uhr bis 15 Uhr

Frühzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen

Da die Stimmzettel voraussichtlich erst am Ende der ersten Februarwoche vorliegen werden, können die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel den Wahlberechtigten frühestens ab dem 6. oder 7. Februar zugesandt werden. „Wir empfehlen Briefwählerinnen und -wählern daher – insbesondere ab Wochenmitte vor dem Wahlsonntag – die Briefwahlunterlagen direkt in den Hausbriefkasten am Rathauseingang einzuwerfen, statt den Postweg zu nutzen. Dieser wird am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025 um 18 Uhr letztmalig geleert“, erläutert Michael Bergholz.

Weitere Informationen zu den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unterwww.harsewinkel.de/bundestagswahl