Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass ab Freitag, den 7. Februar 2025, wenn dem Wahlamt die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 vorliegen, zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt werden können und – falls gewünscht – dort direkt gewählt werden kann.
Dazu werden zwei Wahlkabinen und in einem beaufsichtigten Büroraum des Bürgerbüros eine Wahlurne aufgestellt. Zudem wird das Bürgerbüro an folgenden Tagen nur für die Briefwahlbeantragung zusätzlich geöffnet sein, andere Anliegen werden dann nicht bearbeitet:
- Freitag, 07. Februar 2025, 14 bis 18 Uhr
- Freitag, 14. Februar 2025, 14.bis 18 Uhr
- Freitag, 21. Februar 2025, 12 bis 15 Uhr
„Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bringen für eine Beantragung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro bitte ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit“, sagt Michael Bergholz, Leiter der Fachgruppe Ordnungsverwaltung, Bürgerbüro, Standesamt der Stadt Harsewinkel.
Wer nicht persönlich im Bürgerbüro vorbeikommen kann oder möchte, kann nach wie vor über einen dieser drei weiteren Wege die Briefwahlunterlagen beantragen:
- Personalisierte Briefwahlanträge über den QR-Code: Dies ist möglich über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
- Nicht personalisierte Briefwahlanträge: Briefwahlanträge können auch über die Verlinkung auf der Website der Stadt Harsewinkel gestellt werden. Hierbei müssen auf dem bereitgestellten Antragsvordruck die persönlichen Daten wie Name und Wohnanschrift eingetragen werden.
- Schriftliche Beantragung: Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Weitere Informationen zu den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.harsewinkel.de/bundestagswahl